weitere Hinweise


Hier können Sie sich rechtssichere Formulare und Vordrucke für die Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz direkt herunterladen.

Zum 01.01.2023 ist durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreungsrechts der neue § 1358 BGB in Kraft getreten

  Bislang durfte ein Ehegatte den anderen nur vertreten, wenn er über eine Vorsorgevollmacht für den anderen Ehegatten verfügte oder er vom Betreuungsgericht zu desen Betreuer bestellt wurde.

Durch die gesetzliche Neuregelung wird für verheiratete Personen das auf sechs Monate befristete Recht eingeführt, den anderen Ehegatten in einem gesundheitlichen Notfall zu vertreten, wenn dieser seine Angelegenheiten der Gesundheitssorge rechtlich nicht besorgen kann. Das Ehegatten-Notvertretungsrecht ist dabei an strenge Voraussetzungen gebunden. Es gewährleistet nur begrenzte Handlungsmöglichkeiten und ist zeitlich beschränkt.


Die wichtigsten Änderungen im neuen Betreuungsrecht!

  Rechtsexperten der Kester-Haeusler-Stiftung bewerten das neue Gesetz.

 Leitgedanke des neuen Gesetzes ist die Verbesserung des Selbstbestimmungsrechts der Betroffenen. So sollen Betreuer nur dann als Stellvertreter auftreten dürfen, soweit dies wirklich erforderlich ist, dabei soll der konkrete Unterstützungsbedarf in den Vordergrund gestellt und die betroffene Person selbst soll besser informiert und stärker eingebunden werden.
 
Die Rechtsexperten begrüßen daher ausdrücklich die im neuen Gesetz aufgenommene Berichtspflicht für Betreuer, die diese schon innerhalb der ersten drei Monate erfüllen müssen. Viele Betreute sind nach Verkündung des Betreuungsbeschlusses oftmals von ihren Betreuern nicht besucht worden. "Pflichtwidrigkeiten des Betreuers können mit dem neuen Gesetz besser erkannt und vor allem sanktioniert werden", so Prof. Dr. Volker Thieler (♱ 23.02.2023), Vorstandsvorsitzender der Kester-Haeusler-Stiftung, der auch die Einbeziehung der Angehörigen im Rahmen der Informationspflicht positiv bewertet, dagegen die großen Probleme des Betreuungsrechts nach wie vor nicht behoben sieht.
Im Zentrum der Kritik steht die Vergütung der Betreuer über Fallpauschalen, statt auf Stundenbasis, was das besondere Engagement von Betreuern in einem schwierigen Einzelfall nicht honoriert. 
Auch die Vermögensverwaltung durch Betreuer ist nicht umfassend geregelt worden, sie soll jetzt modernisiert und grundsätzlich bargeldlos erfolgen. Aber die eigentlichen Probleme treten auf, wenn es um den Umzug in ein Alten- oder Pflegeheim geht oder um den Verkauf von Immobilien. Oftmals werden Häuser, die jahrzehntelang in Familienbesitz waren ohne öffentliche Ausschreibung verkauft, ein von den Rechtsexperten seit Jahren gefordertes Vorkaufsrecht für Angehörige oder mindestens eine Informationspflicht gegenüber Angehörigen gibt es auch im neuen Gesetz nicht. Das betrifft auch den Umgang mit Inventar, Erinnerungsstücken und persönlichsten Gegenständen, die Betreuten oder deren Angehörigen zumindest angeboten werden sollten. Aber auch hier hat der Gesetzgeber keinen Regelungsbedarf im Gesetz gesehen. 
Ehegatten sollen sich künftig in Gesundheitsangelegenheiten kraft Gesetzes für die Dauer von sechs Monaten vertreten können, wenn sich ein Ehegatte krankheitsbedingt vorübergehend nicht um seine Angelegenheiten kümmern kann. Hier sehen die Experten vor allem organisatorische Probleme bei der Mitwirkungspflicht für Ärzte und medizinisches Personal.
 
Nach wie vor fehlt auch eine neutrale Stelle, an die sich Betreute wegen Problemen wenden können. "Meistens werden Betreute bei den völlig überlasteten Gerichten gar nicht angehört und bleiben hilflos sich allein überlassen", kritisiert Prof. Dr. Volker Thieler, Leiter des Forschungsinstituts für Betreuungsrecht der Kester-Haeusler-Stiftung. 
 
Die Kester-Haeusler-Stiftung betreibt seit über 30 Jahren empirische Forschung. Ihre Forschungsergebnisse werden frei zugänglich im Internet dargestellt. Unzählige Anfragen und Zuschriften von Betroffenen erreichen täglich das Institut. Die Auswertung der Anfragen durch Rechtsexperten gewährleistet eine Forschung mit konkretem Praxisbezug. Damit ist das Institut für Betreuungsrecht einmalig in Deutschland. 

 
(c) Kester-Haeusler-Stiftung
Herr Volker P
rof.Dr.Thieler (♱ 23.02.2023)
Dachauerstraße 61, 82256 Fürstenfeldbruck   

Prof. Dr. Volker Thieler (♱ 23.02.2023) ist Vorstandsvorsitzer der Kester-Haeusler-Stiftung
Das Forschungsinstitut Betreuungsrecht erarbeitet aus den unzähligen Zuschriften, die es täglich erhält, die Kernprobleme und insbesondere auch Lösungen für betroffene Personen, also Angehörigen oder Personen, die betreut werden sollen.
Das in Fürstenfeldbruck ansässige Forschungsinstitut, das Prof. Dr. Volker Thieler leitet, möchte auf die Missstände des Gesetzes hinweisen. Gerade die Probleme der Angehörigen, die letztendlich durch das Betreuungsgesetz und durch einen Betreuungsbeschluss gegen den Betreuten oft isoliert werden, sind dramatisch. Darum bitten wir um Informationen, da wir natürlich auch die ständige Fortentwicklung der Betreuungsrechtsituation in Deutschland verfolgen wollen.
Diese Ausführungen erfolgen nur zur Einführung in die Problematik des Betreuungsrechts.  Aufgrund der großen Anzahl von Veröffentlichungen zu den Betreuungsrechtsfällen und Betreuungsproblemen hat das Forschungsinstitut der Kester-Haeulser-Stiftung umfangreiche Post in den letzten Jahren erhalten, aus denen sich die Probleme heraus kristallisieren. Diese sollen wie folgt dargestellt werden: http://www.betreuungsrecht.de/uber-uns/

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